Die Sicherheitsbehörden des Bundes sollen künftig auch Wohnungen unbescholtener Bürgern mit Wanzen und Videokameras überwachen dürfen, wenn dort verdächtige Personen verkehren.
Dies geht aus dem Entwurf der Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) hervor. Dort heißt es unter anderem in Paragraf 20h: „In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass 1. sich eine ... (verdächtige) Person dort aufhält und 2. die Maßnahmen in der Wohnung einer ... (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr ... führen wird.“
Und dann: „Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.“
In der SPD zeichnet sich eine Auseinandersetzung darüber ab, dass Wohnräume künftig nicht mehr nur durch Mikrofone, sondern auch durch Videokameras überwacht werden können.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte in dem mit Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erzielten Kompromiss zum BKAG zwar ein Installieren von Ausspäh-Programmen für Computer durch Eindringen in die Wohnung von Verdächtigen verhindern können. Die Video-Überwachung nahm sie aber offensichtlich hin.
nsbesondere Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) wehrt sich gegen diese Ausweitung der Überwachung. Auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), äußerte sich skeptisch zu den Plänen. „Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres. Das müsste man schon sehr gut begründen“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Diese „neuerliche Ausdehnung der BKA-Befugnisse“ werde in der SPD-Fraktion sicher auf einige Bedenken stoßen. Ähnlich äußerte sich auch SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz: „Das wird noch ganz genau zu prüfen sein.“
Meinung dazu???